eIDAS in Kürze
eIDAS (electronic IDentification, Authentication and trust Services) ist eine EU-Verordnung über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen, die als Gesetz in der gesamten EU gilt.
Die eIDAS-Verordnung unterstützt die Initiative der Europäischen Kommission für den digitalen Binnenmarkt, indem sie den reibungslosen Ablauf des Handels in der EU durch Harmonisierung der Gesetze, Transparenz, Sicherheit, Technologieneutralität, Zusammenarbeit und Interoperabilität erleichtern soll.
Um diese Vorgaben zu erreichen, gewährleistet eIDAS Folgendes:
- Standardisierung der Verwendung der elektronischen Identifizierung (eID)
- Definition einer neuen Klasse von „elektronischen Vertrauensdiensten“ (eTS
- Klärung und Gewährleistung der Rechtsgültigkeit elektronischer Signaturenes
- Schaffung eines EU-weiten europäischen Binnenmarktes für elektronische Vertrauensdienste
Diese Standards gelten sowohl grenzübergreifend als auch innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten.
Die 2016 in Kraft getretene eIDAS-Verordnung hebt die Richtlinie 1999/93/EG über elektronische Signaturen auf und ersetzt sie. eIDAS behebt die Mängel der Richtlinie von 1999 und erweitert deren Anwendungsbereich um zahlreiche wichtige Punkte, u. a. um eine klare Definition der Nutzung der elektronischen Identifizierung. Bei einer Verordnung (wie eIDAS) handelt es sich um einen Rechtsakt der EU, der sofort in allen Mitgliedstaaten gleichzeitig als Gesetz vollstreckbar wird. Verordnungen sind von Richtlinien zu unterscheiden, die zumindest grundsätzlich in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Im Jahr 1972 verabschiedete das Europäische Parlament das Gesetz über die Europäischen Gemeinschaften. Seitdem müssen die nationalen Gerichte im Falle eines Konflikts zwischen nationalem Recht und EU-Recht dem EU-Recht Vorrang einräumen.