eID ist ein elektronisches Verfahren, das „die eindeutige Identifizierung einer Person gewährleisten kann“. Die eIDAS stellt sicher, dass Personen und Unternehmen ein in ihrem eigenen Mitgliedstaat ausgestelltes eID-Mittel verwenden können, um Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten zu erhalten. Die Auswirkungen auf den privaten Handel reichen jedoch viel weiter. Durch die Bereitstellung eines EU-weiten rechtlichen Rahmens für die elektronische Identifizierung fördert eIDAS die Entwicklung neuer eID-Angebote und erleichtert deren Umsetzung im öffentlichen und privaten Sektor.
eIDAS und der digitale Binnenmarkt
Um die Entwicklung eines digitalen Binnenmarktes für EU-Mitgliedstaaten voranzutreiben, hat die Europäische Kommission den Fokus auf eine digitale Agenda gerichtet. Kurz gesagt geht es um Folgendes: „Abbau von Barrieren zur Erschließung von Online-Chancen“. (1) Die eIDAS-Verordnung (eIDAS = electronic IDentification, Authentication and Trust Services) unterstützt diese Initiative entscheidend, indem sie einen klaren rechtlichen Rahmen für die Formalisierung eines breiten Spektrums von digitalen Transaktionen bietet.
Konkret handelt es sich bei eIDAS um eine EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen, die als Gesetz in der gesamten EU gilt.
Zu den Vertrauensdiensten gehören elektronische Signaturen, elektronische Siegel, elektronische Zeitstempel, elektronische Zustelldienste und Website-Authentifizierung. Zusammen mit eID sind diese Elemente wesentlich für die Schaffung von Rechtssicherheit, Vertrauen und Sicherheit bei elektronischen Transaktionen. (2)
Die eIDAS-Verordnung
Die 2016 in Kraft getretene eIDAS-Verordnung hebt die Richtlinie 1999/93/EG über elektronische Signaturen auf und ersetzt sie. eIDAS behebt die Mängel der Richtlinie von 1999 und erweitert deren Anwendungsbereich um zahlreiche wichtige Punkte.
Zur Unterstützung des digitalen Binnenmarkts zielt die eIDAS darauf ab, den reibungslosen Ablauf des Handels in der EU durch Transparenz, Sicherheit, Technologieneutralität, Zusammenarbeit und Interoperabilität zu erleichtern. Zur Förderung dieser Werte hat eIDAS:
- Die Verwendung der elektronischen Identifizierung (eID) standardisiert
- Eine neue Klasse von „elektronischen Vertrauensdiensten“ (eTS) definiert
- Die Rechtsgültigkeit elektronischer Signaturen geklärt und sichergestellt
- Innerhalb der EU einen europäischen Binnenmarkt für elektronische Vertrauensdienste geschaffen:
Diese Standards gelten sowohl grenzübergreifend als auch innerhalb der einzelnen Mitgliedsländer.