Aus technischer Sicht ist eine “qualifizierte elektronische Signatur” laut eIDAS “eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die von einer qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheit erstellt wird und auf einem qualifizierten Zertifikat für elektronische Signaturen beruht”.
Aus rechtlicher Sicht ist eine QES ebenso rechtskräftig wie eine handschriftliche Unterschrift, d. h. sie hat eine „besondere rechtliche Wirkung“. Das QES-Verfahren bietet ein hohes Maß an Gewissheit, dass der genannte Unterzeichner tatsächlich die Person ist, die das Dokument unterzeichnet hat. In der Praxis bedeutet das:
Wird die Gültigkeit einer qualifizierten elektronischen Signatur in einem Rechtsstreit angefochten, kann das Gericht davon ausgehen, dass die Signatur gültig und der Unterzeichner bekannt ist. Somit liegt die anfängliche Beweislast beim Anfechtenden (demjenigen, der diese Unterschrift zurückweist), welcher nachweisen muss, dass das Dokument nicht von dem genannten Unterzeichner unterzeichnet wurde. Im Falle eines Dokuments/einer Vereinbarung, das/die mit einer einfachen elektronischen Signatur (EES) oder einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur (FES) unterzeichnet wurde, kann sich die Beweislast hingegen umkehren: Die Partei, die die Gültigkeit der Signatur verteidigt, muss nachweisen, dass der namentlich genannte Unterzeichner das Dokument unterzeichnet hat.
Die besondere Rechtswirkung der QES bietet demjenigen, der sich auf die Unterschrift verlässt, einige Vorteile, vor allem aufgrund der Tatsache, dass die Hürde für eine Ablehnung durch den Unterzeichner als höher angesehen werden kann als bei der Verwendung einer EES/FES. Dennoch muss ein Gericht die vorliegenden Beweise abwägen und bei Identitätsbetrug kann sogar eine QES als ungültig betrachtet werden – ebenso wie eine angefochtene EES/FES als gültig angesehen werden kann, obwohl die anfängliche Gültigkeitsvermutung für sie nicht gilt. Die Qualität der Beweise in Bezug auf das Signaturverfahren ist in diesem Zusammenhang natürlich wichtig, auch wenn ES oder AES verwendet wird.