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1. Sind digitale Unterschriften in Deutschland rechtsgültig?

Ja – eindeutig. Die eIDAS-Verordnung der EU schafft seit 2016 einen klaren, einheitlichen Rechtsrahmen für digitale Unterschriften in allen 27 EU-Mitgliedstaaten

Gesetzliche Grundlage: Die eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 gilt unmittelbar in Deutschland. § 126a BGB stellt die qualifizierte elektronische Signatur (QES) der handschriftlichen Unterschrift gleich. Das Vertrauensdienstegesetz (VDG) regelt die Aufsicht durch die Bundesnetzagentur.

Digitale Unterschriften aus Deutschland werden EU-weit anerkannt. Entscheidend für die Rechtssicherheit ist der gewählte Signaturtyp – von der einfachen elektronischen Signatur bis zur qualifizierten Signatur, die der Handunterschrift vollständig entspricht.

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2. EES, FES & QES – welcher Signaturtyp passt für Sie?

Die eIDAS-Verordnung definiert drei Stufen der digitalen Unterschrift. Für 90–95 % aller Unternehmensverträge reicht die fortgeschrittene Signatur (FES).

 

4. Digitale Unterschrift erstellen – Schritt für Schritt

Von der Registrierung bis zur rechtsgültigen digitalen Unterschrift dauert es unter 5 Minuten. Keine Installation, keine Hardware.