EES – Einfache elektronische Signatur
Einfache Signatur
Niedrigstes Sicherheitsniveau. Schnell und unkompliziert – ohne Identitätsprüfung.
→ AGB-Bestätigungen
→ Interne Freigaben
→ Bestellformulare

Digitale Unterschriften sind in Deutschland und der gesamten EU rechtsverbindlich. In dieser Anleitung erfahren Sie, wie Sie eine digitale Unterschrift erstellen. Schnell, einfach und ohne Papierchaos. Alle drei Signaturtypen (EES, FES, QES) werden erklärt.
✓ Kein Abo erforderlich
✓ EES, FES & QES verfügbar
✓ DSGVO-konform, Server in der EU
✓ Über 13.000 Unternehmen vertrauen Scrive
Ja – eindeutig. Die eIDAS-Verordnung der EU schafft seit 2016 einen klaren, einheitlichen Rechtsrahmen für digitale Unterschriften in allen 27 EU-Mitgliedstaaten
Gesetzliche Grundlage: Die eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 gilt unmittelbar in Deutschland. § 126a BGB stellt die qualifizierte elektronische Signatur (QES) der handschriftlichen Unterschrift gleich. Das Vertrauensdienstegesetz (VDG) regelt die Aufsicht durch die Bundesnetzagentur.
Digitale Unterschriften aus Deutschland werden EU-weit anerkannt. Entscheidend für die Rechtssicherheit ist der gewählte Signaturtyp – von der einfachen elektronischen Signatur bis zur qualifizierten Signatur, die der Handunterschrift vollständig entspricht.

Die eIDAS-Verordnung definiert drei Stufen der digitalen Unterschrift. Für 90–95 % aller Unternehmensverträge reicht die fortgeschrittene Signatur (FES).
EES – Einfache elektronische Signatur
Niedrigstes Sicherheitsniveau. Schnell und unkompliziert – ohne Identitätsprüfung.
→ AGB-Bestätigungen
→ Interne Freigaben
→ Bestellformulare
FES – Fortgeschrittene elektronische Signatur
Für die meisten Verträge geeignet. Eindeutig zuordenbar, manipulationssicher, EU-weit anerkannt.
→ Arbeitsverträge
→ Mietverträge
→ NDAs & Angebote
→ Lieferantenverträge
QES – Qualifizierte elektronische Signatur
Höchstes Sicherheitsniveau. Rechtlich = Handunterschrift (§ 126a BGB). Für Schriftformverträge.
→ Befristete Arbeitsverträge
→ Bürgschaften
→ Behördliche Dokumente
→ Immobilientransaktionen
| Merkmal | EES – Einfach | FES – Fortgeschritten | QES – Qualifiziert |
|---|---|---|---|
| Rechtsbasis | Art. 3 Nr. 10 eIDAS | Art. 26 eIDAS | Art. 3 Nr. 12 eIDAS |
| = Handunterschrift | ✗ Nein | ✗ Nein | ✓ Ja (§ 126a BGB) |
| Identifikation | Nicht erforderlich | SMS-PIN | Video-Ident / eID (einmalig) |
| Manipulationsschutz | ✓ Ja | ✓ Ja | ✓ Ja |
| Schriftformverträge | ✗ Nicht geeignet | ✗ Nicht geeignet | ✓ Erforderlich & gültig |
| Kostenlos mit Scrive | ✓ Ja | ✓ Ja | ✓ Ja |
| Typische Dokumente | AGB, interne Freigaben | Arbeits-, Miet-, Kaufverträge, NDAs | Befristete AV, Bürgschaften |
Von der Registrierung bis zur rechtsgültigen digitalen Unterschrift dauert es unter 5 Minuten. Keine Installation, keine Hardware.
Schritt 1
Registrieren Sie sich auf Scrive.com – ohne Kreditkarte, ohne Abo-Verpflichtung.
Hinweis: Was Sie benötigen: Eine gültige E-Mail-Adresse. Für QES ist zusätzlich eine einmalige Identifizierung per Video-Ident oder eID erforderlich – entfällt bei EES und FES.
Schritt 2
Laden Sie Ihr PDF oder Word-Dokument hoch. Platzieren Sie die Signaturfelder per Drag-and-drop.
Hinweis: Unterstützte Formate: PDF, DOCX, DOC. Sie können mehrere Unterzeichner hinzufügen und die Reihenfolge festlegen.
Schritt 3
Wählen Sie EES, FES oder QES – je nach den rechtlichen Anforderungen Ihres Dokuments.
Hinweis: Scrive zeigt Ihnen direkt, welche Stufe für Ihren Anwendungsfall empfohlen wird. FES deckt 90–95 % aller Vertragstypen ab.
Schritt 4
Alle Parteien unterschreiben per Klick – direkt im Browser, ohne Login für Empfänger.
Hinweis: Nach der letzten Unterschrift erhalten alle Beteiligten automatisch eine beglaubigte Kopie mit lückenlosem Prüfprotokoll (Audit Trail) – gerichtsverwertbar.
Ja. Digitale Unterschriften sind in Deutschland und der gesamten EU rechtsgültig. Grundlage ist die eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014. Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist nach § 126a BGB der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.
EES (einfache elektronische Signatur) ist für einfache Zustimmungen ohne Identitätsprüfung.
FES (fortgeschrittene Signatur) ist für Verträge ohne gesetzliche Schriftform – eindeutig zuordenbar und manipulationssicher.
QES (qualifizierte Signatur) ist der Handunterschrift rechtlich gleichgestellt und für schriftformbedürftige Verträge erforderlich.
Ja. Mit Scrive können Sie digitale Unterschriften kostenlos erstellen – ohne Installation, direkt im Browser. EES und FES sind sofort verfügbar. Für QES ist eine einmalige kostenlose Identifizierung erforderlich.
Arbeitsverträge, Mietverträge, Kaufverträge, NDAs, Angebote, Lieferantenverträge und viele weitere. Für befristete Arbeitsverträge und Bürgschaften ist eine QES erforderlich. Ausgenommen sind notariell beurkundungspflichtige Rechtsgeschäfte (z. B. Grundstückskäufe).
Ja. Scrive verarbeitet alle Daten auf Servern innerhalb der EU und erfüllt die DSGVO vollständig. Alle Signaturprozesse werden mit einem lückenlosen Prüfprotokoll (Audit Trail) dokumentiert – revisionssicher und gerichtsverwertbar.
Ja. Die eIDAS-Verordnung stellt sicher, dass digitale Unterschriften, die in einem EU-Mitgliedstaat eIDAS-konform erstellt wurden, in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden – also auch in Frankreich, Österreich, den Niederlanden und allen weiteren EU-Ländern.