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Digitale Unterschrift erstellen –kostenlos & rechtssicher

Digitale Unterschriften sind in Deutschland und der gesamten EU rechtsverbindlich. In dieser Anleitung erfahren Sie, wie Sie eine digitale Unterschrift erstellen. Schnell, einfach und ohne Papierchaos. Alle drei Signaturtypen (EES, FES, QES) werden erklärt.

✓ Kein Abo erforderlich
✓ EES, FES & QES verfügbar
✓ DSGVO-konform, Server in der EU
✓ Über 13.000 Unternehmen vertrauen Scrive

1. Sind digitale Unterschriften in Deutschland rechtsgültig?

Ja – eindeutig. Die eIDAS-Verordnung der EU schafft seit 2016 einen klaren, einheitlichen Rechtsrahmen für digitale Unterschriften in allen 27 EU-Mitgliedstaaten

Gesetzliche Grundlage: Die eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 gilt unmittelbar in Deutschland. § 126a BGB stellt die qualifizierte elektronische Signatur (QES) der handschriftlichen Unterschrift gleich. Das Vertrauensdienstegesetz (VDG) regelt die Aufsicht durch die Bundesnetzagentur.

Digitale Unterschriften aus Deutschland werden EU-weit anerkannt. Entscheidend für die Rechtssicherheit ist der gewählte Signaturtyp – von der einfachen elektronischen Signatur bis zur qualifizierten Signatur, die der Handunterschrift vollständig entspricht.

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2. EES, FES & QES – welcher Signaturtyp passt für Sie?

Die eIDAS-Verordnung definiert drei Stufen der digitalen Unterschrift. Für 90–95 % aller Unternehmensverträge reicht die fortgeschrittene Signatur (FES).

 

EES – Einfache elektronische Signatur

Einfache Signatur

Niedrigstes Sicherheitsniveau. Schnell und unkompliziert – ohne Identitätsprüfung.
→ AGB-Bestätigungen
→ Interne Freigaben
→ Bestellformulare

FES – Fortgeschrittene elektronische Signatur

Fortgeschrittene Signatur

Für die meisten Verträge geeignet. Eindeutig zuordenbar, manipulationssicher, EU-weit anerkannt.
→ Arbeitsverträge
→ Mietverträge
→ NDAs & Angebote
→ Lieferantenverträge

QES – Qualifizierte elektronische Signatur

Qualifizierte Signatur

Höchstes Sicherheitsniveau. Rechtlich = Handunterschrift (§ 126a BGB). Für Schriftformverträge.
→ Befristete Arbeitsverträge
→ Bürgschaften
→ Behördliche Dokumente
→ Immobilientransaktionen

MerkmalEES – EinfachFES – Fortgeschritten QES – Qualifiziert
RechtsbasisArt. 3 Nr. 10 eIDASArt. 26 eIDASArt. 3 Nr. 12 eIDAS
= Handunterschrift✗ Nein✗ Nein✓ Ja (§ 126a BGB)
IdentifikationNicht erforderlichSMS-PINVideo-Ident / eID (einmalig)
Manipulationsschutz✓ Ja✓ Ja✓ Ja
Schriftformverträge✗ Nicht geeignet✗ Nicht geeignet✓ Erforderlich & gültig
Kostenlos mit Scrive✓ Ja✓ Ja✓ Ja
Typische DokumenteAGB, interne FreigabenArbeits-, Miet-, Kaufverträge, NDAsBefristete AV, Bürgschaften

4. Digitale Unterschrift erstellen – Schritt für Schritt

Von der Registrierung bis zur rechtsgültigen digitalen Unterschrift dauert es unter 5 Minuten. Keine Installation, keine Hardware.

Schritt 1

Kostenloses Konto erstellen

Registrieren Sie sich auf Scrive.com – ohne Kreditkarte, ohne Abo-Verpflichtung.
Hinweis: Was Sie benötigen: Eine gültige E-Mail-Adresse. Für QES ist zusätzlich eine einmalige Identifizierung per Video-Ident oder eID erforderlich – entfällt bei EES und FES.

Schritt 2

Dokument hochladen

Laden Sie Ihr PDF oder Word-Dokument hoch. Platzieren Sie die Signaturfelder per Drag-and-drop.
Hinweis: Unterstützte Formate: PDF, DOCX, DOC. Sie können mehrere Unterzeichner hinzufügen und die Reihenfolge festlegen.

Schritt 3

Signaturtyp wählen

Wählen Sie EES, FES oder QES – je nach den rechtlichen Anforderungen Ihres Dokuments.
Hinweis: Scrive zeigt Ihnen direkt, welche Stufe für Ihren Anwendungsfall empfohlen wird. FES deckt 90–95 % aller Vertragstypen ab.

Schritt 4

Digital unterschreiben & versenden

Alle Parteien unterschreiben per Klick – direkt im Browser, ohne Login für Empfänger.
Hinweis: Nach der letzten Unterschrift erhalten alle Beteiligten automatisch eine beglaubigte Kopie mit lückenlosem Prüfprotokoll (Audit Trail) – gerichtsverwertbar.

FAQ – Häufige Fragen zu digitalen Unterschriften

  • Ist eine digitale Unterschrift in Deutschland rechtsgültig?

    Ja. Digitale Unterschriften sind in Deutschland und der gesamten EU rechtsgültig. Grundlage ist die eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014. Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist nach § 126a BGB der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.

  • Was ist der Unterschied zwischen EES, FES und QES?

    EES (einfache elektronische Signatur) ist für einfache Zustimmungen ohne Identitätsprüfung.
    FES (fortgeschrittene Signatur) ist für Verträge ohne gesetzliche Schriftform – eindeutig zuordenbar und manipulationssicher.
    QES (qualifizierte Signatur) ist der Handunterschrift rechtlich gleichgestellt und für schriftformbedürftige Verträge erforderlich.

  • Kann ich digitale Unterschriften kostenlos erstellen?

    Ja. Mit Scrive können Sie digitale Unterschriften kostenlos erstellen – ohne Installation, direkt im Browser. EES und FES sind sofort verfügbar. Für QES ist eine einmalige kostenlose Identifizierung erforderlich.

  • Welche Dokumente kann ich digital signieren?

    Arbeitsverträge, Mietverträge, Kaufverträge, NDAs, Angebote, Lieferantenverträge und viele weitere. Für befristete Arbeitsverträge und Bürgschaften ist eine QES erforderlich. Ausgenommen sind notariell beurkundungspflichtige Rechtsgeschäfte (z. B. Grundstückskäufe).

  • Sind digitale Unterschriften DSGVO-konform?

    Ja. Scrive verarbeitet alle Daten auf Servern innerhalb der EU und erfüllt die DSGVO vollständig. Alle Signaturprozesse werden mit einem lückenlosen Prüfprotokoll (Audit Trail) dokumentiert – revisionssicher und gerichtsverwertbar.

  • Werden digitale Unterschriften aus Deutschland EU-weit anerkannt?

    Ja. Die eIDAS-Verordnung stellt sicher, dass digitale Unterschriften, die in einem EU-Mitgliedstaat eIDAS-konform erstellt wurden, in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden – also auch in Frankreich, Österreich, den Niederlanden und allen weiteren EU-Ländern.