
Scrive ist nun Mitglied des ETSI
Scrive ist nun Mitglied des ETSI: Gestalten Sie gemeinsam mit uns die zukünftigen Standards für elektronische Signaturen und digitales Vertrauen mit. Erfahren Sie hier mehr über unser Engagement.
Artikel lesenVeröffentlicht von Martha Fauth

Die Digitalisierung von HR-Prozessen schreitet voran – doch welche E-Signatur-Software ist tatsächlich für Personalabteilungen geeignet? Neben Benutzerfreundlichkeit spielen vor allem Rechtssicherheit nach eIDAS, DSGVO-Konformität und die Integration in bestehende HR-Systeme eine entscheidende Rolle.
Dieser Leitfaden vergleicht die wichtigsten Lösungen und hilft HR-Verantwortlichen in Deutschland, die richtige Wahl zu treffen.
HR-Abteilungen unterzeichnen täglich eine Vielzahl von Dokumenten: Arbeitsverträge, NDAs, Betriebsvereinbarungen, Gehaltsänderungen, Zeugnisse und Onboarding-Formulare. Dabei gelten in Deutschland spezifische rechtliche Rahmenbedingungen:
Das Schriftformerfordernis nach § 623 BGB verlangte bisher für Kündigungen und Aufhebungsverträge die eigenhändige Unterschrift. Seit der Gesetzesreform vom März 2024 können unbefristete Arbeitsverträge in Textform (z. B. per E-Mail oder E-Signatur) abgeschlossen werden – was die Anforderungen an die Signaturlösung für viele HR-Dokumente vereinfacht.
Dennoch gilt: Für bestimmte Dokumente wie befristete Arbeitsverträge (§ 14 Abs. 4 TzBfG) ist weiterhin die Schriftform erforderlich – das bedeutet QES oder Papier.
Eine gute HR-E-Signatur-Lösung muss alle drei Stufen unterstützen – oder zumindest klar dokumentieren, welche Stufen abgedeckt werden.

Scrive ist seit 2010 einer der führenden europäischen Anbieter für E-Signatur und elektronische Identifizierung. Im HR-Bereich bieten wir:
Häufige Fragen: E-Signatur im HR
Sind elektronische Signaturen für Arbeitsverträge in Deutschland rechtsgültig?
Ja – seit der Reform vom März 2024 können unbefristete Arbeitsverträge in Textform abgeschlossen werden. Für befristete Verträge (§ 14 Abs. 4 TzBfG) ist weiterhin Schriftform (QES) erforderlich.
Welche Signaturstufe brauche ich für Kündigungen?
Kündigungen und Aufhebungsverträge erfordern nach § 623 BGB nach wie vor die Schriftform – also entweder Papier oder QES.
Wie integriert sich Scrive in Personio oder SAP?
Scrive bietet einen nativen Connector für SAP SuccessFactors und eine offene API für andere HR-Systeme wie Personio oder Workday.
Ist Scrive DSGVO-konform?
Ja. Scrive hostet Daten innerhalb der EU und ist als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter nach eIDAS registriert.
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